Veröffentlichung des Baulückenkatasters
Die Stadt Troisdorf hat die Absicht, zur Information der Öffentlichkeit innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung die überarbeitete Karte über bestehende Baulücken im Stadtgebiet unter https://www.geoportal.troisdorf.de im Stadtplandienst der Stadt Troisdorf zu veröffentlichen. Grundstückseigentümer*innen von Baulücken können der Veröffentlichung für ihr Grundstück widersprechen.
Der Widerspruch ist unter hinreichender Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern) bis zum 24.05.2024 zu richten an die Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf oder per E-Mail an stadtplanung@troisdorf.de.
Rechtsgrundlage: § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.
Troisdorf, den 18.04.2024
gez.Alexander Biber
Bürgermeister