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Troisdorf
Montag 20. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplan, zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Runde 4)

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Troisdorf bietet der Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Troisdorf ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und im Bereich des Flughafens Köln/Bonn erfasst. Bei den Hauptverkehrsstraßen werden die Lärmbelastungen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt. In Troisdorf betrifft dies die Bundesautobahn A59, die Bundesstraße B8 und die Landesstraßen L143, L269, L332, alle anderen Straßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden daher nicht kartiert.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand über das Beteiligungsportal NRW vom 09.10. bis 10.11.2023 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde der letzte Lärmaktionsplan aus der 3. Runde überprüft und ein Entwurf des Lärmaktionsplans für die 4. Runde erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stellt nun dieser Entwurf dar.

Die Beteiligung erfolgt über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen, das Sie über den folgenden Link erreichen können:

https://beteiligung.nrw.de/portal/troisdorf/beteiligung/themen/1006517?zugangscode=BX7hBiFj)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 10.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen insbesondere unmittelbar über Beteiligung NRW aber auch schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (mobilitaet@troisdorf.de) abgegeben werden.

Alle bis zum 17.05.2024 eingegangenen Eingaben werden von der Stadt Troisdorf ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans noch Änderungen erforderlich sind.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Troisdorf beschlossen und unter https://www.troisdorf.de veröffentlicht.

Interessierte, die nicht über einen Internetzugang verfügen, können innerhalb der Beteiligungsfrist unter der Telefonnummer (0 22 41) 900-609 oder -9248 einen Termin zur Einsicht in die Lärmkarten oder den Lärmaktionsplan, 4. Runde, vereinbaren.

Stadt Troisdorf, Stabsstelle II/S1, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss,

Gebäudeteil C

Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr

Rechtsgrundlage: §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Troisdorf, 28.03.2024
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister

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