Eine Ordnungspartnerschaft macht es möglich: Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises war gemeinsam mit dem Troisdorfer Ordnungsamt, dem Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, der Polizei und der Bundeswehr in der Wahner Heide unterwegs. Begleitet wurden sie von den ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises und Rheinisch Bergischen Kreises. Das Naturschutzgebiet Wahner Heide verfügt über einen enormen Artenreichtum und ist deshalb besonders wertvoll. Bei der gemeinsamen Aktion sollten Erholungssuchende über die in Naturschutzgebieten geltenden Regeln und die nach wie vor bestehende Belastung durch Munition und Kampfmittel aufgeklärt werden.
Die freigegebenen Wege sind auf den Infotafeln an den Heidezugängen dargestellt und im Gelände mit roten Pfählen eindeutig markiert. Diese Wege dürfen zum Schutz der Tiere und Pflanzen sowie zum Eigenschutz nicht verlassen werden. Hunde müssen in Naturschutzgebieten angeleint sein, weil Wildtiere durch sie gestört und vor allem bodenbrütende Vögel aufgescheucht werden und so ihre Brut aufgeben. Außerdem ist es nicht erlaubt, Pflanzen und Pilze zu pflücken. Auch Lagerfeuer machen oder Grillen ist nicht möglich.
Wegen der sommerlichen Temperaturen waren nur wenige Menschen in der Wahner Heide unterwegs; lediglich einige Pilzesammlerinnen und -sammler wurden verwarnt.
Dagegen zog es die Erholungssuchenden eher ans Wasser: In den Aggerauen musste das Team Bußgelder verhängen. Der Fluss und seine Ufer stehen ebenfalls unter Naturschutz und deshalb gelten auch hier spezielle Regeln. Beispielsweise darf hier nicht gegrillt werden und baden ist nur an bestimmten Stellen möglich. Alle Informationen dazu gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln.
Auch außerhalb solcher Aktionstage sind die Teams des Ordnungsaußendienstes des Rhein-Sieg-Kreises in den Naturschutzgebieten unterwegs; alleine in der Wahner Heide kam es in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres zu rund 150 Bußgeldverfahren. Prinzipiell ist es dem Amt für Umwelt- und Naturschutz ein Anliegen, die Menschen über die Regeln zu informieren. Bemerken sie, dass sich jemand falsch verhält, so klären sie die Betroffenen zunächst erst einmal auf. Bei wiederholten Verstößen oder bei Uneinsichtigkeit verhängen sie dann allerdings auch Bußgelder.