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Samstag 27. Juli 2024
StartLokalesVerwaltung & PolitikFeststellung der Ergebnisse der Wert- ermittlung im Flurbereinigungsverfahren Mondorf

Feststellung der Ergebnisse der Wert- ermittlung im Flurbereinigungsverfahren Mondorf

Die Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wert-ermittlung im Flurbereinigungsverfahren Mondorf erfolgte am 18. Januar 2024 gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen

und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.44, 50606 Köln, im Flurbereinigungsverfahren wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Troisdorf, den 15. Januar 2024

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bezirksregierung Köln Köln, den 05.12.2023

Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10

-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln

Tel.: 0221/147-2033

Flurbereinigung Mondorf

Az. 33.44 – 5 16 02 –

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Mondorf werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Einleitungsbeschlusses vom 16.12.2016 sowie der Änderungsbeschlüsse vom 12.12.2017, 08.07.2019 und 17.08.2021 unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt:

1. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der unter Ziffern 2. und 3. aufgeführten Festsetzungen so festgestellt, wie sie in der Zeit vom 31.01.2022 bis zum 11.02.2022 bei der Stadt Niederkassel – Bauhof-, Felix-Wankel-Straße 20 in 53859 Niederkassel und bei der Stadt Troisdorf – Stadtplanungsamt Troisdorf -, Kölner Straße 176 in 53840 Troisdorf ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.

2. Für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden die Wertermittlungsergebnisse von Amts wegen nachträglich geändert und mit folgendem Inhalt festgestellt:

3. Für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden die Wertermittlungsergebnisse aufgrund von Einwendungen nachträglich geändert und mit folgendem Inhalt festgestellt:

4. Darüber hinaus konnten Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden.

Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Mondorf mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.

Einwendungen gegen die Bewertung wurden, soweit erforderlich, örtlich überprüft. Berechtigten Einwendungen wurde abgeholfen.

Alle Beteiligten, deren Einlagegrundstücke hinsichtlich der Bewertungsergebnisse eine Änderung erfahren haben, haben neue Einlagenachweise erhalten, in denen die Änderungen nachgewiesen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln

oder zur Niederschrift bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33,

Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln

unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

Im Auftrag

gez. Rosenberg

Regierungsvermessungsdirektorin

Der Inhalt der o. a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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