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Troisdorf
Sonntag 12. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 01.02.2024 auf Grundlage der §§ 1 Abs. 8, 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

• Bebauungsplan A 196, Blatt 1b, Stadtteil Troisdorf-Altenrath, Bereich zwischen Alte Kölner Straße, Feuerwehrgerätehaus und südlich bestehender Wohnbebauung Rübkamp (Neubau Mehrzweckhalle – Parallelverfahren mit 3. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes A 196, Blatt 1b, Stadtteil Troisdorf-Altenrath, Bereich zwischen Alte Kölner Straße, Feuerwehrgerätehaus und südlich bestehender Wohnbebauung Rübkamp, einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe folgender Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) zu veröffentlichen:

Schutzgut Mensch:

• Schalltechnische Prognosegutachten betreffend der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mehrzweckhalle, (Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, 27.11.2012 und 23.10.2017)

• Schalltechnische Prognosegutachten betreffend der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mehrzweckhalle, (Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, 29.06.2023 und 08.11.2023)

• Stellungnahme von Straßen NRW zur geplanten Anbindung an die Landesstraße L84 vom 27.09.2016

• Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 01.09.2016

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

• Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan A196, Blatt 1b (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn)

Schutzgut Boden:

• Baugrundgutachten zum Bauvorhaben „Neubau einer Mehrzweckhalle“, (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 06.04.2018)

• Schutzgutbezogene Bodenuntersuchung (Altlastengutachten) für das Bauvorhaben Mehrzweckhalle aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung des Standortes und der Nähe zur ehemaligen Grube „Versöhnung“ (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 13.04.2018)

• Ermittlung der Bodenkompensation zum Bebauungsplangebiet A196, Blatt 1 (Stadtplanungsamt Stadt Troisdorf, 24.01.2024)

• Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

• Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle RSK zur flächensparenden Siedlungsentwicklung vom 09.09.2016

• Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW zu den altbergbaulichen Verhältnissen vom 13.09.2016

Schutzgut Wasser

• Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die lokale Regenwasserspende und das Grundwasser (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

• Hydrogeologischer Ergebnisbericht zur Beseitigung von Niederschlagswasser zum Bauvorhaben „Neubau einer Mehrzweckhalle“, (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 19.05.2021)

• Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagswasserbeseitigung vom 16.09.2016

• Stellungnahme des ABT Abwasserbetrieb Troisdorf AöR zur Niederschlagswasserbeseitigung vom 26.09.2016

Schutzgut Luft:

• Luftbelastung durch Feinstaub insb. aus Straßenverkehr, bestehende Situation und Auswirkungen der Planung (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

Schutzgut Klima:

• Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

Schutzgut Landschaft:

• Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:

• Erfassung und Sicherung des Bestandes an Versorgungsleitungen (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

• Erfassung und Umgang mit dem denkmalpflegerisch bedeutsamen Inventar im Plangebiet (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

• Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 14.09.2016

• Stellungnahme der Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH zur Produktenfernleitung vom 01.09.2016

• Stellungnahme der RSAG AöR zur Müllbeseitigung vom 06.09.2016

Alle Schutzgüter:

• Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises vom 09.09.2016

Gleichzeitig mit dieser Veröffentlichung ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).“

• Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Altenrath, Bereich nördlich Alte Kölner Straße (Neubau Mehrzweckhalle – Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes A 196, Blatt 1b)

Beschluss

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Kenntnis genommen. Er beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Altenrath, Bereich zwischen Alte Kölner Straße, Feuerwehrgerätehaus und südlich bestehender Wohnbebauung Rübkamp einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Änderungsentwurf dargestellt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter Angabe folgender Arten an verfügbaren umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) zu veröffentlichen:

Schutzgut Mensch:

• Schalltechnische Prognosegutachten betreffend der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mehrzweckhalle, (Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, 27.11.2012 und 23.10.2017)

• Schalltechnische Prognosegutachten betreffend der zu erwartenden Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Mehrzweckhalle, (Graner + Partner Ingenieure GmbH, Bergisch Gladbach, 29.06.2023 und 08.11.2023)

• Stellungnahme des Flughafen Köln/Bonn zur Lages des Plangebietes im Bauschutzbereich des Flughafens Köln/Bonn vom 10.05.2022

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

• Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II) zum Bebauungsplan A196, Blatt 1b (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung, Bonn, August 2023)

• Stellungnahmen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft aufgrund der Nähe des Plangebietes zur Waldparzelle Bereich „Grube Versöhnung“ vom 28.04.2022.

• Stellungnahmen des Bundesforstbetrieb Rhein-Weser (BImA) aufgrund der Nähe des Plangebietes zur zum FFH-Gebiet, das VSG- sowie das NSG- „Wahner Heide“ vom 19.05.2022.

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der landesplanerischen Anfrage (gemäß §34 (1) LPIG NRW) zur Lage des Plangebietes in der Nähe des FFH-Vogelschutzgebiet sowie Naturschutzgebiet vom 29.04.2022.

Schutzgut Boden:

• Baugrundgutachten zum Bauvorhaben „Neubau einer Mehrzweckhalle“, (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 06.04.2018)

• Schutzgutbezogene Bodenuntersuchung für das Bauvorhaben Mehrzweckhalle aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung des Standortes und der Nähe zur ehemaligen Grube „Versöhnung“ (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 13.04.2018)

• Ermittlung der Bodenkompensation zum Bebauungsplangebiet A196, Blatt 1b (Stadtplanungsamt Stadt Troisdorf, Januar 2024)

• Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr zur Lage der aktiven Pipeline Würselen-Altenrath-FBG im Plangebiet des Bebauungsplanes A196, Blatt 1b vom 26.04.2022.

• Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle RSK zur flächensparenden Siedlungsentwicklung vom 30.05.2022

• Stellungnahme von Straßen NRW zur geplanten Anbindung der Landesstraße L84 vom 08.06.2022.

• Stellungnahmen des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen der landesplanerischen Anfrage (gemäß §34 (1) LPIG NRW) zur altbergbaulichen Historie des Plangebietes vom 29.04.2022.

Schutzgut Wasser

• Erfassung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die lokale Regenwasserspende und das Grundwasser (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

• Hydrogeologischer Ergebnisbericht zur Beseitigung von Niederschlagswasser zum Bauvorhaben „Neubau einer Mehrzweckhalle“, (Geotechnisches Büro Dr. Leischner GmbH, Bonn, 19.05.2021)

• Stellungnahme des Aggerverbandes zur Niederschlagswasserbeseitigung aufgrund der Lage des Bebauungsplangebietes A196, Blatt 1b im Einzugsgebiet der Kläranlage Donrath vom 21.04.2022.

• Stellungnahme der Stadtwerke Lohmar, dass sich keine Trinkwasserleitung in der Alten Kölner Straße befindet und eine Erschließung nur über das Grundstück des Feuerwehrgerätehauses möglich wäre, vom 30.05.2022.

Schutzgut Klima:

• Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

• Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreise im Rahmen der landesplanerischen Anfrage (gemäß §34 (1) LPIG NRW) zur Erosionsproblematik im Bereich Witzenbachsiefen vom 29.04.2022.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:

• Erfassung und Sicherung des Bestandes an Versorgungsleitungen (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

• Erfassung und Umgang mit dem denkmalpflegerisch bedeutsamen Inventar im Plangebiet (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)

Alle Schutzgüter:

• Erfassung und Umgang mit allen Schutzgütern (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung)

Gleichzeitig mit dieser Veröffentlichung ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).“

(siehe auch nachstehende Ãœbersichtspläne aus der Amtlichen Basiskarte (ABK) des RSK: © Geobasis NRW 2023 – nicht maßstabsgerecht)

Die Bauleitplanentwürfe liegen mit den Begründungen und den wesentlichen, bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 26.02.2024 bis 28.03.2024 einschließlich

im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zu diesen Zeiten werden beim Stadtplanungsamt im 3. Obergeschoss des Rathauses, Gebäudeteil C, Auskünfte erteilt.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind während der Veröffentlichung ab dem 26.02.2024 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de

unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/

, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch

(02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de

über den o.g. Bebauungsplanentwurf.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de

können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben angeführten Dienststelle im Rathaus insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift zu den vorbezeichneten Zeiten vorgebracht werden. Äußerungen können auch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de

gerichtet werden.

Im weiteren Verfahrensgang entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die Beschlüsse wirksam.

Troisdorf, 22.02.2024
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister

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