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Samstag 27. Juli 2024
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Beschlüsse zur Aufstellung von Bauleitplänen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in den Sitzungen vom 07.09.2023 und 15.11.2023 auf Grundlage des § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 teilw. i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I S. 184) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan O 112, Blatt 2, 1. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Oberlar,

Bereich ehemalige Gasstation an der Industriestraße, Ecke Landgrafenstraße (Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses – im beschleunigten Verfahren mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes O 112, Blatt 2, 1. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich ehemalige Gasstation an der Industriestraße, Ecke Landgrafenstraße, einschließlich der Begründung einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“

Bebauungsplan S 190, Blatt 2, Stadtteil Troisdorf-Sieglar,

Bereich Kerpstraße, Spicherstraße, Pastor-Böhm-Straße, Steinstraße, (städtebauliche Entwicklung Bereich Pastor-Böhm-Haus – im beschleunigten Verfahren, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

Geänderter Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes S190, Blatt 2, Stadtteil Troisdorf-Sieglar, Bereich Kerpstraße, Spicherstraße, Pastor-Böhm-Straße, Steinstraße, einschließlich der Begründung einverstanden. Der reduzierten Abgrenzung des Geltungsbereiches wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf und allen 4 Varianten die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“

Bebauungsplan T 201, Stadtteil Troisdorf-Mitte,

Bereich Ambiorixstraße und ehem. belgische Schule (Wohnbebauung auf dem Gelände der ehem. belgischen Schule – im beschleunigten Verfahren, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt das Verfahren von bislang § 13b BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Einbeziehung von Außenbereichsflächen) auf künftig § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren bei Innenentwicklungsplänen) umzustellen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes T 201, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Ambiorixstraße und ehem. belgische Schule, einschließlich der Begründung einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“

Bebauungsplan VEP Nr.16, Stadtteil Troisdorf-Sieglar,

Bereich Wilhelm-Busch-Straße, Dechant-Wirtz-Straße, Grabenstraße, (Zentralisierung der GFO Kliniken Troisdorf)

Geänderter Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, für den Stadtteil Troisdorf-Sieglar, Bereich Wilhelm-Busch-Straße, Dechant-Wirtz-Straße, Grabenstraße einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs.2 BauGB aufzustellen (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs.2 BauGB).

Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan VEP Nr. 16, Stadtteil Troisdorf-Sieglar, Bereich Wilhelm-Busch-Straße, Dechant-Wirtz-Straße, Grabenstraße. Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Geringfügige Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Der Plan erhält die Priorität I.

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den o.g. Plangeltungsbereich einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.“

Bebauungsplan VEP Nr. 14, Stadtteil Troisdorf-Oberlar,

Bereich Lindenstraße 28, Gelände der ehem. Bundesbahn-Schule (Schaffung einer Pflegeeinrichtung im Bestand u. Neubau mit betreutem u. sonstigem Wohnen – im beschleunigten Verfahren mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

Geänderter Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes VEP Nr. 14, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich Lindenstraße 28, Gelände der ehem. Bundesbahn-Schule, einschließlich der Begründung einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“

(siehe auch nachstehenden Übersichtsplan aus der DGK 5 des RSK: @Geobasis NRW 2021 und 2023 – nicht maßstabsgerecht)

Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über die Bebauungsplanvorentwürfe

Vom 11.12.2023 bis 02.02.2024 einschließlich

Die Bebauungsplanvorentwürfe liegen im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten aus:

Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr

Die Planvorentwürfe können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist eingereicht werden. Äußerungen können auch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind ab dem 11.12.2023 auch auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de

unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über die o.g. Bebauungsplanvorentwürfe.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.

Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter https://www.troisdorf.de zum Download bereit.

Troisdorf, 07.12.2023
Stadt Troisdorf
gez.Alexander Biber
Bürgermeister

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