22.3 C
Troisdorf
Samstag 27. Juli 2024
StartLokalesVerwaltung & PolitikDie Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung nachfolgender Bekanntmachung nach § 7 KorruptionsbG NRW...

Die Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung nachfolgender Bekanntmachung nach § 7 KorruptionsbG NRW erfolgte am 14. November 2023 gemäß § 16 Ha…

Die Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung nachfolgender Bekanntmachung nach § 7 KorruptionsbG NRW erfolgte am 14. November 2023 gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Troisdorf auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, der Ortsvorsteher und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien, Nebentätigkeiten etc.

Nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates, Mitglieder der Bezirksvertretungen sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Gemeindeordnung verpflichtet, schriftlich Auskunft über
• den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
• die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
• die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs.1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
• die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
• die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
zu geben.

Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben der Ratsmitglieder, der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und des Bürgermeisters auf der Internetseite der Stadt Troisdorf vor. Außerdem können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Troisdorf, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf, Zimmer 202, nach vorheriger Terminvereinbarung (Rufnummer 02241/900305) eingesehen werden.

Alle veröffentlichten Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.

Troisdorf, den 07.11.2023
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister

- Anzeige -

Beliebte Themen

- Anzeige -

Weitere Artikel

Cookie Consent mit Real Cookie Banner