Die Vollziehung der öffentlichen Bekanntmachung nachfolgender Widmungsverfügungen erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 18.10.2023 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Bekanntmachung nachfolgender Widmungsverfügungen
Hier: Verkehrsflächen in Troisdorf-Mitte
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.1995 (SGV.NRW.91) werden jeweils ohne Beschränkung des Gemeingebrauchs als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1.) Wilhelmstraße von Kölner Str. bis Poststr./Tiefgarage
Die Widmung erstreckt sich, wie in dem beigefügten Lageplan dargestellt, auf die Flurstücke Gemarkung Troisdorf, Flur 9, Nrn. 2056, 2601, 1996, 1903, 2668, 2714, 2715, 2719, 2718, 2705, 2026.
2.) Kronprinzenstraße
Die Widmung erstreckt sich, wie in dem beigefügten Lageplan dargestellt, auf das Flurstück Gemarkung Troisdorf, Flur 9, Nr. 1902.
3.) Victoriastraße
Die Widmung erstreckt sich, wie in dem beigefügten Lageplan dargestellt, auf die Flurstücke Gemarkung Troisdorf, Flur 9, Nr. 929/105, Nr. 1994, Nr. 1995 und Teil aus Nr. 1723.
4.) Pfarrer-Theiß-Straße / Görresplatz
Die Widmung erstreckt sich, wie in dem beigefügten Lageplan dargestellt, auf das Flurstück Gemarkung Troisdorf, Flur 9, Nr. 2010.
Durch die förmliche Widmung erhalten die Verkehrsflächen die Eigenschaften einer „öffentlichen“ Straße im Sinne des Straßen- und Wegerechts.
Die Pläne, aus denen die gewidmeten Straßenflächen ersichtlich sind, können auch während der Dienststunden im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 407 eingesehen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Widmungsverfügungen wird durch die Bereitstellung im Internet (https://www.troisdorf.de) vollzogen. Auf die erfolgte Bereitstellung der öffentlichen Bekanntmachung und die Internetadresse wird im wöchentlich erscheinenden Rundblick, Ausgabe Troisdorf, als Amtsblatt der Stadt Troisdorf, nachrichtlich hingewiesen.
Die Bekanntmachung vorstehender Widmungsverfügungen wird hiermit angeordnet; mit der Bekanntmachung wird die jeweilige Widmungsverfügung wirksam.
Troisdorf, den 29.09.2023
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die jeweilige Widmungsverfügung kann vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, binnen eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden.
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung -ERVV) in der jeweils gültigen Fassung.