18.4 C
Troisdorf
Samstag 27. Juli 2024
StartLokalesVerwaltung & PolitikÖffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über den Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 15.03.2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung
Die Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Troisdorf, den 14.03.2024
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister

  • Planfeststellungsbeschluss
  • für die Erweiterung des Vorfelds A u.a.
  • des Verkehrsflughafens Köln/Bonn
  • Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt,
  • Naturschutz und Verkehr

vom 31.01.2024

II.5-31-21-4 (2)

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.

Folgende Planunterlagen sind Gegenstand des Beschlusses:

Der Trägerin des Vorhabens, der Flughafen Köln/Bonn GmbH, werden Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

II.

1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung seit dem 14.02.2024 einsehbar.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 (einschließlich) in den folgenden Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

2. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei dem

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: poststelle@munv.nrw.de

schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung, die durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW ersetzt wird, Klage beim

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

erhoben werden.

Düsseldorf, den 27.02.2024′
Im Auftrag
gez. K o h l

- Anzeige -

Beliebte Themen

- Anzeige -

Weitere Artikel

Cookie Consent mit Real Cookie Banner