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Troisdorf
Dienstag 14. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsverfahren Mittlere Sieg II

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über das Flurbereinigungsverfahren Mittlere Sieg II erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 12.01.2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsverfahren Mittlere Sieg II, der Bezirksregierung Köln, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Troisdorf, den 11.01.2024

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bezirksregierung Köln Köln, den 01.12.2023

Dezernat 33 Zeughausstr. 2 – 10

-Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- 50667 Köln

Tel.: 0221/147-2033

Flurbereinigung Mittlere Sieg II

Az. 33.44 – 5 17 02 –

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Mittlere Sieg II werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Einleitungsbeschlusses vom 18.12.2017 sowie der Änderungsbeschlüsse vom 10.04.2018, 12.06.2019, 20.09.2019, 07.02.2020, 18.11.2021 und 24.01.2023 unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt:

1. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der unter Ziffer 2. aufgeführten Festsetzungen so festgestellt, wie sie in der Zeit vom 12.06.2023 bis 16.06.2023 und vom 19.06.2023 bis 23.06.2023 im Marienheim Bödingen, Karl-Müller-Str. 5, 53773 Hennef ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden sind.

2. Für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden die Wertermittlungsergebnisse nach Einwendungen und von Amts wegen nachträglich geändert und mit folgendem Inhalt festgestellt:

Der Wertermittlungsrahmen wird bei der Nutzungsart Siedlung (SI) Sondernutzung (Campinganlage), Wertklasse 3, ergänzt um die Beschreibung „Freizeit und Erholung“.

3. Darüber hinaus konnten Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden.

Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Mittlere Sieg II mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).

Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung des vorläufigen Flurstücksnachweises -Alter Bestand- unterrichtet.

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und wurden von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert.

Einwendungen gegen die Bewertung wurden überprüft. Berechtigten Einwendungen wurde abgeholfen.

Alle Beteiligten, deren Einlagegrundstücke hinsichtlich der Bewertungsergebnisse eine Änderung erfahren haben, haben neue Einlagenachweise erhalten, in denen die Änderungen nachgewiesen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50606 Köln

oder zur Niederschrift bei der

Bezirksregierung Köln, Dezernat 33,

Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln

unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.

Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de.

Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.

Im Auftrag

gez. Rosenberg

Regierungsvermessungsdirektorin

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht unter:

https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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