„CaritasStiftung im Gespräch“ informiert zu Vollmachten im Erbfall
Köln. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder das Nachlassen der eigenen Kräfte können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Spätestens wenn ein Erbfall ansteht, stellt sich dann die Frage: Wer darf jetzt eigentlich noch handeln, Verträge kündigen, Bankgeschäfte erledigen oder sich um Immobilien kümmern?
Gut geregelte Vollmachten sorgen dafür, dass vertraute Menschen handlungsfähig bleiben und den eigenen Willen durchsetzen können. Sie helfen, Betreuungsverfahren zu vermeiden, entlasten Angehörige und schaffen Klarheit gegenüber Banken, Behörden und Versicherungen. Entscheidend ist, rechtzeitig vorzusorgen und genau zu regeln, welche Vollmacht für welche Situation gilt und was nach dem Tod der vollmachtgebenden Person passieren soll.
Rechtsanwältin Birgit Witt-Rafati, Fachfrau für Erb- und Versicherungsrecht, erläutert in ihrem Vortrag, welche Arten von Vollmachten es gibt, wie sie rechtssicher formuliert werden und welche Besonderheiten im Erbfall zu beachten sind. Sie zeigt anhand praktischer Beispiele, wie Vollmachten so gestaltet werden können, dass sie im Alltag helfen und im Erbfall wirklich greifen.
Vollmachten im Erbfall. Wer darf was entscheiden?
Mittwoch, 28. Januar, von 17 bis 18:30 Uhr
Die Veranstaltung wendet sich an alle, die rechtzeitig vorsorgen und Streit im Erbfall vermeiden möchten. Sie ist kostenfrei. Einen Zugangscode und weitere Informationen erhalten Sie nach Anmeldung unter https://www.caritasstiftung.de
Fragen beantwortet Barbara Lindfeld, Telefon: 0221 2010-210.
Weitere Informationen unter: https://www.caritasstiftung.de