Ab dem 1. März beginnt für viele Kleinkrafträder ein neues Versicherungsjahr und Halterinnen und Halter von Mofas, Mopeds, Motorrollern, E-Scootern und anderen zulassungsfreien Kleinkrafträdern benötigen ein neues Versicherungskennzeichen. Mit dem Stichtag verliert der bisherige Versicherungsschutz automatisch seine Gültigkeit. Für das Versicherungsjahr 2026 ist das Kennzeichen schwarz. Die Farbe wechselt jährlich im festen Rhythmus, damit Polizei und Ordnungsbehörden auf einen Blick erkennen können, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz. Das ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat. Neben einem Strafverfahren drohen im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen, da der fehlende Versicherungsschutz persönliche Haftungsrisiken mit sich bringt.
Ab März können verstärkt Kontrollen dazu durchgeführt werden. Ziel ist dabei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf die gesetzliche Pflicht aufmerksam zu machen. Halterinnen und Halter sollten deshalb frühzeitig bei ihrem Versicherer ein neues Kennzeichen beantragen und es vor der ersten Fahrt im neuen Versicherungsjahr ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Ein gültiger Versicherungsschutz schützt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Fahrerinnen und Fahrer selbst vor hohen Kosten.
