Viele Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland müssen sich in diesem oder den kommenden Jahren um den Umtausch ihres Führerscheins kümmern: Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den neuen EU-weit einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Die EU verspricht sich von dem Umtausch ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinsystem.
Jährlicher Umtausch in gestaffelten Fristen
Die Umtauschpflicht gilt in gestaffelten Fristen und richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Führerscheine, die zwischen 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027, Führerscheine aus 2005 bis 2007 bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
Für Führerscheine, die 2008 bis 2011 ausgestellt wurden, gelten jeweils Umtauschfristen vom 19. Januar 2029 bis 19. Januar 2032; für Dokumente aus dem Zeitraum 2012 bis 18. Januar 2013 endet die Frist am 19. Januar 2033. Führerscheinbesitzer, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres alten Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Achtung: Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen. Wer zu spät ist, muss mit einem geringen Bußgeld rechnen – die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
Termin vor Ort oder Umtausch digital beantragen?
Für den Umtausch notwendig sind ein gültiger Personal- oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein; zudem fällt eine Verwaltungsgebühr von rund 25 Euro an. Das neue Dokument muss dann alle 15 Jahre bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde erneuert werden.
In einigen Kommunen kann der Pflicht-Umtausch digital durchgeführt werden. Dort können Sie in einem entsprechenden Serviceportal einen Antrag stellen, Dokumente hochladen und die Servicegebühr direkt bezahlen. Sparen kann man sich den Gang zum Amt vielerorts trotzdem noch nicht – entweder, weil der neue Führerschein abgeholt, oder der alte zur Entwertung abgegeben werden muss.
Ist der Online-Service in Ihrem Ort nicht verfügbar, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres aktuellen Wohnorts vereinbaren. Insbesondere zum jeweiligen Stichtag herrscht vielerorts hoher Andrang, die Bearbeitung kann dann mehrere Wochen dauern.