3.2 C
Troisdorf
Dienstag 10. Februar 2026
StartRegionalesAlles klar im Vorgarten?

Alles klar im Vorgarten?

Schotterwüsten sind verboten

In Deutschland sind sogenannte Schotterwüsten verboten. Es gibt zwar kein Bundesgesetz dazu, aber alle Bundesländer haben aufgrund einer entsprechenden Vorgabe im Bundesbaugesetz sogenannte Landesbauordnungen erlassen. Diese enthalten inzwischen alle nahezu wortgleich klare Verbote beziehungsweise die Vorgabe, dass „nicht überbaute Flächen zu begrünen“ sind. Damit sind die weitgehend vegetationsfreien Gartenflächen aus Kies oder Schotter, die man landläufig auch Schottergärten nennt, unzulässig. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern weitergehende rechtliche Regelungen, die sich aus Naturschutzgesetzen und insbesondere aus kommunalen Satzungen ergeben. Uschi App vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) erläutert: „Auch wir sind aus guten Gründen gegen Schotterwüsten. Dennoch haben wir uns als Zusammenschluss von Fachbetrieben gegen Verbote ausgesprochen und schon vor mehr als acht Jahren unsere Initiative „Rettet den Vorgarten“ gegründet. Mit zahlreichen Aktionen verfolgen wir das Ziel, Gartenbesitzende über individuelle, attraktive und klimaangepasste Vorgärten zu informieren.“

Die Rechtslage

„Auch zahlreiche Natur- und Verbraucherschutzorganisationen stellen sich seit Jahren gegen Schotterwüsten auf, und wir haben gemeinsam Veranstaltungen, Fotowettbewerbe und Aufklärungskampagnen durchgeführt“, so Uschi App. Der Trend zu immer mehr Schotterwüsten, vor allem in Neubaugebieten, sei zwar gebrochen, dennoch sahen sich viele Bundesländer in den letzten Jahren gezwungen, ihre Bauordnungen nachzuschärfen und die Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen ausdrücklich vorzuschreiben. Die Definition der „Grünfläche“ verlangt dabei eine überwiegend durch Pflanzen geprägte Gestaltung. Das betrifft insbesondere Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Hessen. Darüber hinaus haben auch viele Städte und Gemeinden in anderen Bundesländern lokale Begrünungsvorschriften erlassen.

Kommunale Satzungen und Kontrolle

Kommunen können durch Bebauungspläne sowie Satzungen zur Gartengestaltung oder spezielle Grünflächensatzungen weitergehende Verbote oder Vorgaben für Außenanlagen erlassen. Das haben inzwischen viele Städte und Gemeinden getan, indem sie zum Beispiel für Neubaugebiete explizit die Begrünung von Vorgärten oder auch Dach- und/oder Fassadenbegrünungen vorgeschrieben haben. Uschi App: „In der Vergangenheit haben die zuständigen Baubehörden allerdings nur selten vor Ort kontrolliert, ob die Gartengestaltung den Vorgaben entspricht, und bei Verstößen sanktioniert.“ Auch das ändert sich allerdings inzwischen, beispielsweise kontrollieren die Stadt und der Landkreis Leer seit zwei Jahren gezielt Schottergärten. Es habe bereits rund 500 Verfahren im Zusammenhang mit solchen Gärten gegeben, so die Behörden. Mehr als die Hälfte wurde umgestaltet. Bei Verstößen erwarten die Eigentümer neben der Aufforderung zum Rückbau der Schotterfläche weitere Verwaltungskosten und gegebenenfalls sehr hohe Bußgelder. Uschi App: „Der Grund für die Verschärfung der Situation hängt aus unserer Sicht mit den Folgen des Klimawandels zusammen. Tatsächlich kommt es im bebauten Raum auf jeden Quadratmeter an, wo Regenwasser versickern kann und damit Schäden durch Starkregenereignisse oder Überflutungen verringert werden.“ Auch die Bedeutung begrünter Flächen als Lebensräume für Pflanzen und Tiere ist ein wichtiges Motiv für Politik und Verwaltung, um sich für mehr Grün in Städten und Dörfern einzusetzen. Unter Bezug auf den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Sozialpflichtigkeit des Eigentums können Eigentümer verpflichtet werden, das Eigentum so zu nutzen, dass es dem Gemeinwohl nicht schadet, sondern zugutekommt. Immer mehr Kommunen ermutigen vor diesem Hintergrund ihre Bürgerinnen und Bürger, auf artenreiche, pflegeleichte Bepflanzungen zu setzen, und unterstützen sie mit Praxisbeispielen, Beratungen oder Förderprogrammen.

Gute Beispiele

„Es genügt, bei Gelegenheit einmal bei einem Spaziergang im eigenen Ort aufmerksam verschiedene Vorgartengestaltungen auf sich wirken zu lassen“, empfiehlt Uschi App. Dabei soll deutlich werden, dass eine naturnahe Vorgartengestaltung nicht nur ästhetisch überzeugt, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Artenschutz leistet. Pflanzenreiche Vorgärten mit Stauden, Sträuchern und Blühpflanzen bieten Lebensraum für Insekten und Vögel, verbessern das Mikroklima und reduzieren die Aufheizung an heißen Sommern. Zudem tragen sie zu einem attraktiven Ortsbild bei und steigern das Wohlbefinden der Anwohnerinnen und Anwohner. Im Gegensatz dazu erweisen sich Schottergärten als problematisch: Sie erhitzen sich stark, sind ökologisch wertlos und verursachen langfristig höhere Pflegekosten. Weitere Informationen zu den positiven Eigenschaften von lebendig gestalteten Vorgärten sowie Gestaltungstipps und eine Liste mit Garten- und Landschaftsbaubetrieben in der Nähe, die auch auf kleiner Fläche viel bewegen können, gibt es auf https://www.mein-traumgarten.de/Vorgarten.

BGL

- Anzeige -

Beliebte Themen

- Anzeige -

Weitere Artikel

Cookie Consent mit Real Cookie Banner