Alle zwei Tage tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin
Am 9. September protestierte das Frauenzentrum Troisdorf für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
155 auf den Boden gesprühte, orangene und schwarze Kreuze weisen den Weg vom Kölner Platz bis zu den beiden Beratungsstellen des Frauenzentrum Troisdorf. Jedes Kreuz steht für eine Frau, die 2023 in Deutschland durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners starb.
Gemeinsam mit allen Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern des NRW Netzwerks gegen Gewalt an Frauen, machten die Mitarbeiterinnen des Frauenzentrum Troisdorf auf den dringenden Bedarf eines rechtlichen Anspruches von Frauen auf Schutz und qualifizierte Beratung bei Gewaltbetroffenheit aufmerksam: Die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt sind laut Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt im Jahr 2023 erneut gestiegen und haben in den letzten fünf Jahren insgesamt um 19,5 Prozent zugenommen. Zudem zeigt eine kürzlich veröffentlichte, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Kostenstudie deutlich, wie gravierend die Finanzierungslücken im Hilfesystem sind.
Die Mitarbeiterinnen fordern deshalb verbindliche Zusagen und eine Beschleunigung der Umsetzung des geplanten Gewalthilfegesetzes, welches aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen, akut droht zu scheitern. Folgen der fehlenden Investition in die Frauenhilfeinfrastruktur zeigen sich bereits. Viele Frauen finden keinen Schutz in Frauenhäusern. Konkret im Frauenzentrum begrenzt der Kampf um die Weiterfinanzierung die zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiterinnen, die sie dringend für die Unterstützung der Frauen benötigen. Besonders im Hinblick auf den seit 2019 um 62 % gestiegenen Bedarf an Gewaltschutzberatung. Allein 2024 haben sich bereits 178 von Gewalt betroffene Frauen an das Frauenzentrum gewandt.
Zur Sicherung der Existenz fordert das Frauenzentrum: “Das Gewalthilfegesetz darf nicht länger in der Schublade liegen. Wir brauchen mehr statt weniger Plätze in Frauenhäusern und eine verlässliche Finanzierung der Beratungsstellen durch einen rechtlichen Anspruch von Gewalt Betroffenen!”