Der Einkauf, ein kurzer Stopp beim Baumarkt oder Supermarkt – was gilt auf Parkplätzen eigentlich im Hinblick auf die Vorfahrt? Viele verlassen sich auf die Regel „rechts vor links“, wie sie aus dem Straßenverkehr bekannt ist. Tatsächlich gilt diese Regel auf Parkplätzen nur sehr eingeschränkt.
„Straßencharakter“ fehlt – daher keine generelle Vorfahrtsregel
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 8 Abs. 1 Satz 1 verankert und gilt an jeder Kreuzung oder Einmündung von Straßen ohne besondere Verkehrszeichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich keine „Straßen“ im Sinne der StVO vorliegen, weil dort keine Fahrbahnen mit fließendem Verkehr bestehen, sondern weit überwiegend Rangier- und Parkplatzbewegungen.
Folglich gilt „rechts vor links“ dort nicht automatisch.
Stattdessen gelten Rücksicht und Kommunikation
Weil keine allgemeine Vorfahrtsregel greift, heißt das:
Autofahrer müssen besondere Vorsicht walten lassen und mit unklaren Situationen rechnen.
Oft gilt die Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 StVO): Wer fährt – wer rangiert? Wer steht – wer fährt los? Ein Blickkontakt oder eine Handbewegung kann helfen.
Betreiber oder Grundstückseigentümer können durch Beschilderung oder Bodenmarkierungen eigene Vorfahrtsregeln festlegen. In solchen Fällen gilt dann die jeweilige Regelung.
Wenn Sie auf einem größeren Parkplatz, zum Beispiel eines Supermarkts oder eines Parkhauses, unterwegs sind, gehen Sie davon aus: Es ist keine klassische Straße mit Regel-Kreuzung.
Fahren Sie langsam, achten Sie auf Fußgänger, Fahrzeuge beim Rangieren sowie auf verdeckte Sicht-Situationen, wie zum Beispiel zwischen geparkten Fahrzeugen.
Seien Sie bereit, anderen Autos Vorrang zu gewähren – auch wenn formal keine Vorfahrtsregel gilt.
Prüfen Sie, ob Hinweisschilder oder Bodenmarkierungen auf dem Parkplatz vorhanden sind, die eine bestimmte Vorfahrtsregel oder Fahrtrichtung vorgeben.
Auch wenn viele Autofahrer reflexhaft davon ausgehen, dass „rechts vor links“ überall gilt – auf einem Parkplatz ist diese Vorfahrtsregel nicht automatisch anwendbar. Wer vorausschauend fährt und Rücksicht nimmt, kann das Risiko von Missverständnissen oder Unfällen deutlich reduzieren. Ein kurzer Blick und etwas Rücksicht reichen oft, um sicher durch den Parkplatzalltag zu kommen.