Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben Gewässerentwicklungsmaßnahme Aggerdeich Troisdorf erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 12. Juni 2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Bekanntmachung
Die Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Gewässerentwicklungsmaßnahme „Aggerdeich Troisdorf“ der Bezirksregierung Köln wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Troisdorf, den 10. Juni 2025
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG für das Vorhaben
Gewässerentwicklungsmaßnahme „Aggerdeich Troisdorf“
Az.: 54.1.16.2-(8.17)-1
Die Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, plant zum Hochwasserschutz eine Gewässerentwicklungsmaßnahme an der Agger. Bei dem geplanten Vorhaben soll der vorhandene Agger-Hochwasserschutzdeich über eine Länge von 2,750 km ertüchtigt und auf einer Länge von 0,160 km – im Rahmen eines Neubaus – an die Anforderungen eines 200-jährlichen Hochwassers angepasst werden.
Als Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG bedarf das Vorhaben gemäß § 68 WHG der Zulassung durch ein Planfeststellungsverfahren.
Die Bezirksregierung Köln wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG NRW sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern.
Der Plan lag bereits vom 16.07.2013 bis zum 15.08.2013 zur Einsichtnahme aus.
Im Anschluss wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert.
Aus dieser Erörterung ergab sich Änderungsbedarf an der Planung zu Umsetzung des Vorhabens. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit wurde die Offenlage der geänderten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) durch eine Internetveröffentlichung
ersetzt. In der Zeit vom 23.02.2022 bis 22.03.2022 einschließlich wurden der Antrag und die zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht. Zudem bestand während dieses Zeitraums der Internetveröffentlichung als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG die Möglichkeit, bei den Städten Siegburg und Troisdorf Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen.
Jeder, dessen Belange durch die Planänderung erstmalig oder stärker als bisher berührt war, konnte gemäß § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Internetveröffentlichung, d.h. bis einschließlich 05.04.2022 Einwendungen erheben.
Die Erörterung der rechtzeitig gegen das o.g. Vorhaben abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Stellen sowie der Einwendungen aus dem Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren findet am
08.07.2025, um 10:00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Troisdorf, Sitzungssaal A (Erdgeschoss),
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf statt.
Der Erörterungstermin ist nach § 73 Abs. 6 VwVfG und § 68 VwVfG NRW nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigte werden daher gebeten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen und sich am Eingang mit einem amtlichen Ausweisdokument auszuweisen.
Teilnahmeberechtigte, die sich vertreten lassen, werden außerdem gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, die von der bevollmächtigten Person vorzulegen ist.
Teilnahmeberechtigt für den Erörterungstermin sind der Träger des Vorhabens, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, die Stellungnahmen abgegeben haben, die Betroffenen und diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins beendet ist.
Durch die Teilnahme an der Erörterung oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Da keine Besucherparkplätze zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen oder – bei Anreise mit dem PKW – das Parkhaus der Stadthalle zu nutzen (Fußweg ca. 5 Minuten).
Köln, 28.05.2025
Im Auftrag
gez. Wenge