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Troisdorf
Dienstag 22. April 2025
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Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 02.04.2025 auf Grundlage des § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan K 211, Stadtteil Troisdorf – Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs, (Wohngebietsabrundung entlang des Akazienwegs – Parallelverfahren mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes K 211, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.“

Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 10. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs (Wohngebietsabrundung entlang des Akazienwegs – Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes K 211)

Beschluss

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Anfrage zur Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW durchzuführen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.“

(siehe auch nachstehenden Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über den Bebauungsplanvorentwurf und den Flächennutzungsplanvorentwurf

vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 einschließlich

Der Bebauungsplanvorentwurf und der Flächennutzungsplanvorentwurf liegen im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten aus:

Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr

Die ausgehängten Pläne können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden sowie schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist eingereicht werden.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind während der frühzeitigen Beteiligung ab dem 07.04.2025 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über den o.g. Bebauungsplanvorentwurf und den Flächennutzungsplanvorentwurf.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.

Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter https://www.troisdorf.de zum Download bereit.

Troisdorf, 03.04.2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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