Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 28.02.2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Bekanntmachung
Die Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Troisdorf, 27.02.2025
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister
Bekanntmachungstext und Hinweisblatt zur Auslegung
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
Dezernat 26 – Luftfahrtbehörde –
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
AZ: 26.07.29.01-02 HSLP Troisdorf AVV
Düsseldorf, 05.02.2025
Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar
Wilhelm-Busch-Str. 9 in 53844 Troisdorf vom 28.11.2024
Auslegung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)
Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe hat bei mir die Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar in Troisdorf beantragt. Nach Durchführung des luftrechtlichen Verfahrens habe ich am 28.11.2024 die beantragte Genehmigung der Änderungen gemäß § 6 LuftVG i. V. m. §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) unter Auflagen erteilt.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung liegt für 2 Wochen in der Zeit
vom 04.03.2025 bis zum 18.03.2025 (einschließlich)
im Stadtplanungsamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der Dienststunden:
• montags, dienstags und donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann dort eingesehen werden.
Es erfolgt zusätzlich eine entsprechende Internetveröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (https://www.brd.nrw.de unter der Rubrik „Offenlagen“) mit Zugriffsmöglichkeit auf die genannte Änderungsgenehmigung.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Absatz 1 VwVfG NRW).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Im Auftrag
gez. Schikatis