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Dienstag 18. März 2025
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubs…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 28.02.2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Troisdorf, 27.02.2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

Bekanntmachungstext und Hinweisblatt zur Auslegung

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

Dezernat 26 – Luftfahrtbehörde –

Am Bonneshof 35

40474 Düsseldorf

AZ: 26.07.29.01-02 HSLP Troisdorf AVV

Düsseldorf, 05.02.2025

Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar

Wilhelm-Busch-Str. 9 in 53844 Troisdorf vom 28.11.2024

Auslegung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)

Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe hat bei mir die Genehmigung zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf dem Gelände des Krankenhaus Sieglar in Troisdorf beantragt. Nach Durchführung des luftrechtlichen Verfahrens habe ich am 28.11.2024 die beantragte Genehmigung der Änderungen gemäß § 6 LuftVG i. V. m. §§ 49 ff. Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) unter Auflagen erteilt.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung liegt für 2 Wochen in der Zeit

vom 04.03.2025 bis zum 18.03.2025 (einschließlich)

im Stadtplanungsamt der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der Dienststunden:

• montags, dienstags und donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
• mittwochs und freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus und kann dort eingesehen werden.

Es erfolgt zusätzlich eine entsprechende Internetveröffentlichung auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (https://www.brd.nrw.de unter der Rubrik „Offenlagen“) mit Zugriffsmöglichkeit auf die genannte Änderungsgenehmigung.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Absatz 1 VwVfG NRW).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Im Auftrag

gez. Schikatis

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