Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Fundsachenversteigerung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 26.02.2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/Bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
FUNDSACHENVERSTEIGERUNG
Gemäß § 980 BGB wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die nachstehend bezeichneten Fundgegenstände, die bei der Stadt Troisdorf als Fundsachen abgeliefert wurden, versteigert werden:
Fahrräder, Kleidungsstücke,
Schmuck, usw.
Die o.g. Fundsachen wurden bis zum 01.10.2024 gefunden und im Anschluss im Fundbüro abgegeben. Etwaige Empfangsberechtigte der Fundsachen werden hierdurch letztmalig aufgefordert, bis zum 26.03.2025 ihre bestehenden Rechte an den Fundsachen gemäß § 980 BGB beim Bürgeramt der Stadt Troisdorf,
Kaiserstr. 1a, Tel.: 900-900, fundbuero@troisdorf.de, anzumelden.
Die bis zum 01.10.2024 gemeldeten und abgegebenen Fundsachen, welche bis zum 26.03.2025 noch nicht abgeholt wurden, werden am
Mittwoch, den 09.04.2025
um 14:00 Uhr
in der Kaiserstr. 1 a, 53840 Troisdorf
durch die Stadt Troisdorf öffentlich versteigert.
Die Fundsachen können eine halbe Stunde vor Versteigerungsbeginn (13:30 Uhr) besichtigt werden.
Als Bieter müssen Sie sich von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr an der Infotheke registrieren lassen.
Bitte bringen Sie ihren Ausweis mit und beachten Sie, dass nur Barzahlungen möglich sind.
Troisdorf, den 06.02.2025
gez. Alexander Biber
Bürgermeister