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Troisdorf
Montag 10. Februar 2025
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Beschluss zur Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 15.11.2023 auf Grundlage des § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgenden Beschluss gefasst:

Bebauungsplan Sp 94, Blatt 2, 3. Änderung und Teilaufhebung, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich zwischen "Rotter Viehtrift", Bonner Str. und A 59, (Sicherung der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte)

Beschluss mit redaktioneller Änderung:

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, im Stadtteil Troisdorf-Oberlar den Bebauungsplan Sp 94, Blatt 2, 1. und 2. Änderung im vereinfachten Verfahren zu ändern und teilweise aufzuheben (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 u. § 13 BauGB).

Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Sp 94, Blatt 2, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich zwischen "Rotter Viehtrift", Bonner Str. und A 59. Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Geringfügige Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Der Plan erhält die Priorität 1.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird abgesehen (§ 13 (2) Nr. 1 BauGB).

Der Beschluss zur Änderung und zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Plan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zur Billigung und zum Beschluss der Offenlegung vorzulegen."

(siehe auch nachstehenden Übersichtsplan, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Mit diesem Beschluss wird das Verfahren zur Änderung und Teilaufhebung des vorgenannten Bauleitplanes ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 eingeleitet. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und die weiteren Verfahrensgänge erfolgen zu gegebener Zeit gesonderte Bekanntmachungen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Beschluss wirksam.

Troisdorf, 30.01.2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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