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Troisdorf
Montag 10. Februar 2025
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Beschluss zur Teilaufhebung eines Bebauungsplanes

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 21.11.2024 auf Grundlage des § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgenden Beschluss gefasst:

Bebauungsplan T 33, Blatt 1, Troisdorf-West, Bereich Louis-Mannstaedt-Straße (Sackgasse), Willy-Brandt-Ring

Beschluss:

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, für den Stadtteil Troisdorf-West, Bereich Louis-Mannstaedt-Straße (Sackgasse), Willy-Brand-Ring das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes T 33, Blatt 1 einzuleiten (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB).

Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert.

Die Planaufhebung erhält die Priorität I. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben werden soll."

(siehe auch nachstehenden Übersichtsplan, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Mit diesem Beschluss wird das Verfahren zur Teilaufhebung des vorgenannten Bauleitplanes ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 a eingeleitet. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und die weiteren Verfahrensgänge erfolgen zu gegebener Zeit gesonderte Bekanntmachungen.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Beschluss wirksam.

Troisdorf, 30.01.2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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