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Troisdorf
Montag 10. Februar 2025
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Beschluss zur Aufstellung bzw. Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 23.01.2025 auf Grundlage des § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

Bebauungsplan O10, Blatt 1, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Oberlar, Bereich Gewerbegebiet Mottmannstraße (Ausschluss von Bordellen)

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, im Stadtteil Troisdorf- Oberlar den Bebauungsplan O10, Blatt 1 im beschleunigten Verfahren zu ändern (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 u. § 13a BauGB).

Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan O10, Blatt 1, 3. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Oberlar, Bereich Gewerbegebiet Mottmannstraße. Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Geringfügige Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Der Plan erhält die Priorität I.

Die Änderung des Bebauungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen."

Bebauungsplan O10, Blatt 1, 2. Änderung, Stadtteil Troisdorf- Oberlar, Bereich zwischen Magdalenenstraße, Schopenhauerstraße, der Straße "Im Zehntfeld" und A 59

Beschluss

"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, für den Stadtteil

Troisdorf-Oberlar, Bereich zwischen Magdalenenstraße, Schopenhauerstraße, der Straße "Im Zehntfeld" und A 59 das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes O10, Blatt 1, 2. Änderung einzuleiten (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB).

Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert.

Die Planaufhebung erhält die Priorität I. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben werden soll."

(siehe auch nachstehenden Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)

Mit diesen Beschlüssen werden die Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung und Aufhebung der vorgenannten Bauleitpläne ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 a eingeleitet. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungen und die weiteren Verfahrensgänge erfolgen zu gegebener Zeit gesonderte Bekanntmachungen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden die Beschlüsse wirksam.

Troisdorf, 30.01.2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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