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Sonntag 19. Januar 2025
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Trois…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 09.01.2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/Bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführte Bescheide sind nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort der Empfänger unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

1. Tenten u. Pfabe GmbH

Letzte Anschrift: Dachsweg 15, 53842 Troisdorf

2. T.P. Verwaltungs GmbH

Letzte Anschrift: Biberweg 19, 53842 Troisdorf

3. Noorsher, Farsana

Letzte Anschrift: Freiheitsstr. 1 c, 53842 Troisdorf

4. M.T. Consulting GmbH

Letzte Anschrift: Mülheimer Str. 44, 53840 Troisdorf

5. SCN System Components Neumann GmbH & Co. KG

Letzte Anschrift: Mülheimer Str. 26, 53840 Troisdorf

6. Taranjuk, Maxim

Letzte Anschrift: Pleistalstr. 86, 53757 Sankt Augustin

7. I-Luxus GmbH

Letzte Anschrift Biberweg 27, 53842 Troisdorf

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordthein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i.V.m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

Der Abgabenpflichtige oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid/die Bescheide im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 484 nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Troisdorf, den 06.01.2025

Stadt Troisdorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Siebert

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