Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 03.09.2024 auf Grundlage des § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:
• Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 10. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs (Wohngebietsabrundung entlang des Akazienwegs – Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes K 211)
Beschluss:
"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, den Flächennutzungsplan für den Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf im Bereich nordwestlich des Akazienwegs zu ändern (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Planung erhält die Bezeichnung 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs und wird mit Priorität 1 eingestuft.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorzulegen sowie die Abfrage der Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW durchzuführen."
• Bebauungsplan K 211, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs, (Wohngebietsabrundung entlang des Akazienwegs – Parallelverfahren mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Beschluss:
"Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, für den Stadtteil Troisdorf- Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der Plan erhält die Bezeichnung K 211, Stadtteil Troisdorf- Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs. Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Geringfügige Änderungen des Plangebietes während der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Der Plan erhält die Priorität 1.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen."
(siehe auch nachstehenden Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)
Mit diesen Beschlüssen werden die Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung der vorgenannten Bauleitpläne eingeleitet. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und die weiteren Verfahrensgänge erfolgen zu gegebener Zeit gesonderte Bekanntmachungen
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung werden die Beschlüsse wirksam.
Troisdorf, 02.01.2025
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister