Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 21.11.2024 auf Grundlage des § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:
• Bebauungsplan T 1, 10. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Kreissparkasse am Ursulaplatz (Nachverdichtung mit neuer Raumkante – im beschleunigten Verfahren)
Beschluss:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Begründung, und dem geänderten Plangeltungsbereich einverstanden. Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten. Soweit erforderlich, sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“
• Bebauungsplan T 1, 6. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Lohmarer Straße, Frankfurter Straße (Bereinigung sich überlagernder Geltungsbereiche von Bebauungsplänen – im beschleunigten Verfahren)
Beschluss:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschließt, für den Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Lohmarer Straße, Frankfurter Straße das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes T 1, 6. Änderung einzuleiten (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB). Der Plangeltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dokumentiert. Die Planaufhebung erhält die Priorität I. Der Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgehoben werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem aufzuhebenden Plan die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu unterrichten. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“
(siehe auch nachstehenden Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)
Mit dem oben genannten Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB eingeleitet.
Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über die Bebauungsplanvorentwürfe
vom 13.01.2025 bis 07.02.2025 einschließlich
Die Bebauungsplanvorentwürfe liegen im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten aus:
Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr
Die ausgehängten Pläne können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden sowie schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist eingereicht werden.
Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage
Die aushängenden Pläne und Texte sind während der öffentlichen Auslegung ab dem 06.01.2025 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch
(02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über die o.g. Bebauungsplanentwürfe.
Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.
Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter https://www.troisdorf.de zum Download bereit.
Troisdorf, den 09.01.2025
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister