5.5 C
Troisdorf
Dienstag 3. Dezember 2024
StartLokalesVerwaltung & PolitikDie Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16...

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 19. Novembe…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 19. November 2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Bescheid ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

Herrn Andreas Krez, Rheinischer Ring 1 in 53844 Troisdorf wird die Ausübung des Gewerbes

Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Trockenbau, Hausmeisterservice, Holz- und Bauteschutz usw.” unter der Betriebsanschrift Rheinischer Ring 1 in 53844 Troisdorf, sowie die selbständige Ausübung jeglicher Gewerbetätigkeit untersagt. Die Untersagung erstreckt sich auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbebetriebes oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes Beauftragten. Die Untersagung gilt zeitlich unbegrenzt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Für den Fall, dass Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieser Verfügung nachkommen, drohe ich Ihnen hiermit die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Stilllegung und Versiegelung Ihres Betriebes an.

Im öffentlichen Interesse ordne ich die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs. II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i. V. m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

*Der Betroffene* oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer *233* gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

13. November 2024

Stadt Troisdorf
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Zemla
Sachgebietsleiterin
Amt für Sicherheit und Ordnung

- Anzeige -

Beliebte Themen

- Anzeige -

Weitere Artikel

Cookie Consent mit Real Cookie Banner