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Dienstag 8. Oktober 2024
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Trois…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 26.09.2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/Bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführte Bescheide sind nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort der Empfänger unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

1. Expresscargo Europe GmbH,

Letzte Anschrift: Brüsseler Str. 6, 53842 Troisdorf

2. SUV4You GmbH

Letzte Anschrift: Belgische Allee 1 a, 53842 Troisdorf

3. Walt, Dirk

Letzte Anschrift: Taubengasse 99, 53840 Troisdorf

4. Kuhn, Alexander

Letzte Anschrift: Cheruskerstr. 8, 50679 Köln

5. Agrofeld GmbH

Letzte Anschrift: Redcarstr. 26, 53842 Troisdorf

6. Queis GmbH i.L.

Letzte Anschrift: Theodor-Heuss-Ring 22, 53840 Troisdorf

7. Aliu Construction GmbH

Letzte Anschrift: Bertramstr. 10, 51103 Köln

8. Kopp, Alexander

Letzte Anschrift: In dem Hagen 3, 53604 Bad Honnef

9. Klöber Grundstücks GmbH & Co. KG

Letzte Anschrift: Dachsweg 31, 53842 Troisdorf

10. Graf, Marina

Letzte Anschrift: unbekannt / Vereinigte Arabische Emirate

11. Letzte Anschrift: Borsigstr. 13 a, 53840 Troisdorf

12. Schroer, Wolf-Dieter

Letzte Anschrift: Siegstr. 50, 53844 Troisdorf

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordthein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i.V.m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

Der Abgabenpflichtige oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid/die Bescheide im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 484 nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Troisdorf, den 23.09.2024

Stadt Troisdorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

Siebert

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