Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 03.09.2024 auf Grundlage des § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:
• Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf, 7. Änderung, Stadtteil Troisdorf – Oberlar, Bereich Bunzlauer Straße, Oberlarer Park (Arrondierung der Wohnbebauung – Parallelverfahren mit Aufstellung des Bebauungsplanes O 208)
Beschluss
“Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich Bunzlauer Straße, Oberlarer Park einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Anfrage zur Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW durchzuführen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.”
• Bebauungsplan O 208, Stadtteil Troisdorf-Oberlar, Bereich Bunzlauer Straße, Oberlarer Park (Arrondierung der Wohnbebauung – Parallelverfahren mit 7. Änderung des Flächennutzungsplanes)
Beschluss
“Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes O 208, Stadtteil Troisdorf- Oberlar, Bereich Bunzlauer Straße, Oberlarer Park einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Unterlagen für die Dauer von 4 Wochen frühzeitig zu beteiligen, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist. Des Weiteren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.”
(siehe auch nachstehenden Übersichtspläne, Kartenhintergrund = Datenlizenz Deutschland – Zero- Version 2.0, Lizenz-URI, nicht maßstabsgerecht)
Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über den Bebauungsplanvorentwurf und den Flächennutzungsplanvorentwurf
vom 23.09.2024 bis 31.10.2024 einschließlich
Der Bebauungsplanvorentwurf und der Flächennutzungsplanvorentwurf liegen im Rathaus, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten aus:
Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr
Die ausgehängten Pläne können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden sowie schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist eingereicht werden.
Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage
Die aushängenden Pläne und Texte sind während der Auslegungsfrist ab dem 23.09.2024 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über die o.g. Bebauungsplanvorentwürfe.
Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.
Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter https://www.troisdorf.de zum Download bereit.
Troisdorf, den 19.09.2024
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister