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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Richtlinien der Stadt Troisdorf zur Ausstellung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (NRW) vo…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Richtlinien der Stadt Troisdorf zur Ausstellung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 21.07.2026 erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 23.07.2026 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Richtlinien der Stadt Troisdorf zur Ausstellung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 21.07.2026

Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. Seite 666), in der bei Beschluss dieser Richtlinien gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Troisdorf in seiner Sitzung vom 07.07.2026 folgende Richtlinien zur Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW beschlossen:

Präambel

Mit der Einführung der Ehrenamtskarte würdigen das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Troisdorf das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Die Ehrenamtskarte ist sichtbarer Ausdruck der öffentlichen Anerkennung und gilt als Dankeschön für jene, die sich in besonderer Weise für die Gemeinschaft einsetzen.

§ 1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

(1) Die Stadt Troisdorf stellt Personen eine Ehrenamtskarte NRW aus, die sich in besonderer Weise freiwillig und ehrenamtlich im Bereich der Stadt Troisdorf engagieren.

(2) Von einem besonderen Engagement ist auszugehen, wenn der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit seit mindestens zwölf Monaten nachweislich durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden pro Jahr beträgt.

(3) Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf eine Aufwandsentschädigung in maximaler Höhe 960 Euro beziehungsweise eine Übungsleiterpauschale in maximaler Höhe von 3.300 Euro gezahlt werden.

(4) Mögliche Bereiche für das Engagement sind unter anderem: Feuerwehr, Freizeit, Gesundheit, Jugendarbeit, Katastrophenschutz, Kindergarten, Kirchen, Kultur, Migration, Musik, Rettungsdienste, Schulen, Senioren, Soziales, Sport, Tierschutz und Umwelt. Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden.

(5) Die Tätigkeiten müssen im Bereich der Stadt Troisdorf erbracht werden. Dies ist durch den Träger (Verein, Einrichtung etc.) zu bestätigen, insbesondere wenn der Träger seinen Sitz außerhalb des Stadtgebietes hat.

§ 2 Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte NRW

Die aktuellen Vergünstigungen, die unter Vorlage einer gültigen Ehrenamtskarte gewährt werden, sind auf der Seite der Stadt sowie in der Ehrenamtsapp einsehbar. Die Übersicht aller Vergünstigungspartner ist über den Internetauftritt der Staatskanzlei NRW abrufbar.

§ 3 Antragstellung und Ausstellung

(1) Die Antragstellung erfolgt entweder digital über die Ehrenamtsapp oder in Papierform mittels des Bewerbungsbogens.

(2) Der Antrag muss den Nachweis über den zeitlichen Umfang enthalten.

(3) Es muss bescheinigt werden, dass keine über die in §1 (3) genannten Vergütungen gezahlt werden. Der Nachweis ist durch vertretungsberechtigte Personen des Trägers zu bestätigen.

(4) Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Ehrenamtskarte NRW ausgestellt.

§ 4 Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt 2 Jahre. Nach Ablauf ist ein neuer Antrag zu stellen.

§ 5 Jubiläums-Ehrenamtskarte

(1) Ergänzend zur Ehrenamtskarte NRW wird die Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges Engagement ausgestellt.

(2) Voraussetzung für die Vergabe ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement.

(3) Die Vorgaben zum wöchentlichen bzw. jährlichen Stundenumfang gemäß § 1 (2) entfallen.

(4) Die Beschränkungen zu Aufwandsentschädigungen oder Übungsleiterpauschalen gemäß § 1 (3) finden für die Jubiläums-Ehrenamtskarte keine Anwendung.

(5) Das langjährige Engagement kann durch Bestätigungen eines oder mehrerer Träger (Vereine, Kirchen, Organisationen) nachgewiesen werden.

(6) Die ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Bereichen gemäß § 1 (4) oder bei unterschiedlichen Organisationen geleistet worden sein.

(7) Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.

§ 6 Kosten

Die Ausstellung der Ehrenamtskarte sowie der Jubiläums-Ehrenamtskarte durch die Stadt Troisdorf sind kostenlos.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die „Richtlinien der Stadt Troisdorf zur Ausstellung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 04. Juli 2012“ außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Richtlinien der Stadt Troisdorf zur Ausstellung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen (NRW) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung (hier: Richtlinien) nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Troisdorf vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Troisdorf, den 21.07.2026

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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