StartLokalesStadt & PolitikBeschluss zur erneuten Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Beschluss zur erneuten Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in der Sitzung am 25.03.2026 auf Grundlage der §§ 1 Abs. 8, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, folgenden Beschluss gefasst:

Bebauungsplan Sp 50 Blatt 1b, 4. Änderung, Stattteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlicher Gewerbepark Junkersring, (Anhebung von Bauhöhen, Nachverdichtung, Umwidmung und Neuanweisung von Stellplatzflächen – im beschleunigten Verfahren, mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes)

Beschluss:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Denkmalschutz der Stadt Troisdorf beschließt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Sp 50, Blatt 1b, 4. Änderung, Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlicher Gewerbepark Junkersring einschließlich der beigefügten Begründung. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt.
Der geänderte Entwurf ist gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit der Begründung und den wesentlichen bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie dem Hinweis, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird, für die Dauer von 3 Wochen erneut zu veröffentlichen.
Gleichzeitig mit der erneuten Veröffentlichung ist auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB).
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung des Entwurfs nicht berührt werden, sind nur die von der Änderung und Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zu beteiligen (§ 3 Abs. 2 u. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB).
Stellungnahmen können nur zu den gekennzeichneten geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 BauGB). In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen.“

Für den Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1b, 4. Änderung wird gem. § 13 Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Der Bauleitplanentwurf wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik „BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung“ oder unter folgendem Link www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist (13.04.2026 bis 04.05.2026) im Rathaus Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zu diesen Zeiten werden beim Stadtplanungsamt im 3. Obergeschoss des Rathauses, Gebäudeteil C, Auskünfte erteilt. Die Mitarbeiter/-innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über den o.g. Bauleitplanentwurf.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241- 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen zu dem Bauleitplan primär elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de abgegeben werden. An die oben benannte Dienststelle im Rathaus können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich oder zu den vorbezeichneten Zeiten auch zur Niederschrift vorgebracht werden. In Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans und ihre möglichen Auswirkungen wird hiermit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bauleitplanentwurfes und ihren Auswirkungen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Im weiteren Verfahrensgang entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 8, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 3, §§ 13 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik „Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen“ bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Beschluss wirksam.

Troisdorf, 31.03.2026
Stadt Troisdorf
In Vertretung
gez. Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete

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