StartLokalesStadt & PolitikErneute Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Erneute Veröffentlichung von Bauleitplanentwürfen

Folgender Bauleitplanentwurf wird auf Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, erneut veröffentlicht.

  • Bebauungsplan S 214, Stadtteil Troisdorf-Sieglar und Eschmar, Bereich nördlich der Kläranlage Müllekoven (Agri-PV-Anlagen zur Versorgung der Kläranlage – Parallelverfahren mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes)

(siehe auch nachstehenden Übersichtsplan, nicht maßstabsgerecht)

Der Bauleitplanentwurf wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung oder unter folgendem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist (13.04.2026 bis 04.05.2026) im Rathaus Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C während der nachstehend genannten Dienststunden für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zu diesen Zeiten werden beim Stadtplanungsamt im 3. Obergeschoss des Rathauses, Gebäudeteil C, Auskünfte erteilt. Die Mitarbeiter/-innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über den o. g. Bauleitplanentwurf.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefonnummer 02241 – 900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen zu dem Bauleitplan primär elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de abgegeben werden. An die oben benannte Dienststelle im Rathaus können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich oder zu den vorbezeichneten Zeiten auch zur Niederschrift vorgebracht werden. In Bezug auf die Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans und ihre möglichen Auswirkungen wird hiermit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen können jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bauleitplanentwurfes und ihren Auswirkungen vorgebracht werden.

Für den Bebauungsplan S 214 sind neben den o.g. umweltbezogenen Stellungnahmen die nachfolgend genannten Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit:

  • Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild in Bezug auf den Erholungswert (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)
  • Stellungnahmen vom Rhein-Sieg-Kreis zum Thema Landschaftsbild im Zusammenhang mit Erholungswert.

Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • Artenschutzprüfung (Planungsbüro Ginster Landschaft + Umwelt, Marktplatz 10 a in Meckenheim, März 2026)
  • FFH-Vorprüfung (Planungsbüro Ginster Landschaft + Umwelt, Marktplatz 10 a in Meckenheim, März 2026)
  • Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) mit ökologischer Eingriffs- / Ausgleichsbilanz (Eingriffsregelung §§ 13 – 19 BNatSchG, Planungsbüro Ginster Landschaft + Umwelt, Marktplatz 10 a in Meckenheim, März 2026)
  • Stellungnahme vom Rhein-Sieg-Kreis, Fachbereich 01.3, zu den Themen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz, FFH-Gebiet
  • Stellungnahme vom BUND Rhein-Sieg zu den Themen FFH-Schutzgebiete im Zusammenhang mit einer Deichrückverlegung, Artenschutzprüfung

Schutzgut Fläche und Boden:

  • Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden (siehe Begründung Teil A und B zum Bebauungsplanentwurf)
  • Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) mit ökologischer Eingriffs- / Ausgleichsbilanz (Eingriffsregelung §§ 13–19 BNatSchG, Planungsbüro Ginster Landschaft + Umwelt, Marktplatz 10 a in Meckenheim, März 2026)
  • Stellungnahme vom Rhein-Sieg-Kreis, Fachbereich 01.3, zu den Themen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Altlasten, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
  • Stellungnahme vom BUND Rhein-Sieg zum Thema Freiflächenbelange gem. Regionalplan

Schutzgut Wasser:

  • Erfassung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf den Hochwasserschutz (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)
  • Stellungnahmen vom Rhein-Sieg-Kreis zu den Themen Hochwasserrisiko und Wasserschutzgebiet
  • Stellungnahmen von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 (Obere Wasserbehörde) zu den Themen Wasserschutzgebiet, Hochwasserschutz
  • Stellungnahme vom BUND Rhein-Sieg zum Thema Hochwasserschutz

Schutzgut Klima und Luft:

  • Erfassung und Beurteilung der klimatischen Auswirkungen der Planung, (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Bebauungsplanbegründung)
  • Stellungnahmen vom Rhein-Sieg-Kreis zu den Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Schutzgut Landschaft:

  • Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Beschreibung von Ausgleichsmaßnahmen (siehe Umweltbericht als Bestandteil der Begründung) mit ökologischer Eingriffs- / Ausgleichsbilanz (Eingriffsregelung §§ 13 – 19 BNatSchG, Planungsbüro Ginster Landschaft + Umwelt, Marktplatz 10 a in Meckenheim, März 2026)
  • Stellungnahmen vom Rhein-Sieg-Kreis, Fachbereich 01.3, sowie vom BUND Rhein-Sieg u. a. zum Thema Landschaftsbild
  • 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit zum Thema Landschaftsbild

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:

  • Stellungnahmen vom Rhein-Sieg-Kreis zum Thema Umsetzung der Agri-PV-Anlage gem. DIN SPEC 91434.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Im weiteren Verfahrensgang entscheidet der Rat der Stadt Troisdorf in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 3, Baugesetzbuch (BauGB) in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorgenannte erneute Veröffentlichung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik „Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen“ bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. Der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Troisdorf, 31.03.2026

Stadt Troisdorf
In Vertretung
gez. Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete

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