Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Stadt Troisdorf über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für obdachlose Personen, Aussiedler und Flüchtlinge vom 25.02.2026 erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 27.02.2026 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Bekanntmachung
1.\tÄnderung vom 25.02.2026 der Satzung der Stadt Troisdorf über
die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung
von Gebühren der Unterkünfte für obdachlose Personen,
Aussiedler und Flüchtlinge
vom 15. Juni 2023
Aufgrund des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG) vom 28. Februar 2003 (GV. NRW. S. 95) und des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) vom 28. Februar 2003 (GV. NRW. S. 93), jeweils in den bei Erlass dieser Satzung gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Troisdorf in seiner Sitzung am 24. Februar 2026 folgende Änderung der Satzung der Stadt Troisdorf über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für obdachlose Personen, Aussiedler und Flüchtlinge vom 15. Juni 2023 beschlossen:
Artikel I
In der Anlage 1 der Satzung der Stadt Troisdorf über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für obdachlose Personen, Aussiedler und Flüchtlinge vom 15. Juni 2023 werden die Unterkünfte Bonner Str. 58-62, Godesberger Str. 3-5, Kerpstr. 48 und Lindenstr. 26-28 gestrichen. Ergänzt werden die Unterkünfte Alte Poststr. 1, Bonner Str. 58, Brüsseler Str. 13, Cecilienstr. 1, Hauptstr. 143, Hauptstr. 177, Kriegsdorfer Str. 1, Marienstr. 1a, Niederkasseler Str. 3, Rübkamp 7, Sieglarer Str. 48 und Wilhelmstr. 6.
Artikel II
In der Anlage I wurde die Höhe der Gebühren für die Nutzung der Unterkünfte angepasst.
Artikel III
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.03.2026 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 2. Änderungssatzung vom 25.02.2026 der Satzung der Stadt Troisdorf über die Unterhaltung, Benutzung und Erhebung von Gebühren der Unterkünfte für obdachlose Personen, Aussiedler und Flüchtlinge vom 15. Juni 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Troisdorf, den 25.02.2026
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister
