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Troisdorf
Montag 9. Februar 2026
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über folgend aufgeführten Grabstätten erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 2…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über folgend aufgeführten Grabstätten erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 28.01.2026 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

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Amtliche Bekanntmachung nach § 41 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

des Landes NRW (VwVfG NRW)

Die Stadt Troisdorf weist durch diese Öffentliche Bekanntmachung sowie einen Hinweis auf der Grabstätte, für die Dauer von drei Monaten, die jeweiligen Nutzungsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Grabstellen auf die erloschenen Nutzungsrechte oder bestehenden Mängel der Grabstätten hin. Die Nutzungsberechtigten aller in dieser Bekanntmachung aufgeführten Grabstätten sind entweder verstorben oder konnten nicht ermittelt werden.

An den in nachstehender Aufstellung aufgeführten Grabstätten:

a) sind die Nutzungsrechte an Wahlgräbern erloschen,

b) wird die Grabpflege nicht mehr durchgeführt, bzw. Folie wurde bei der Grabpflege verwendet

c) stehen stark wachsende Gehölze auf Grabstätten,

d) sind Mängel an den baulichen Grabanlagen vorhanden.

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Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Berechtigten aufgefordert sich innerhalb von 3 Monaten bis zum

30.04.2026

bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Troisdorf zu melden, die Grabpflege durchzuführen, das stark wachsende Gehölz zu entfernen oder die Mängel an den baulichen Anlagen fachgerecht durch einen hierfür qualifizierten Steinmetzbetrieb beseitigen zu lassen.

Die bis dahin von der Grabstätte nicht entfernten Sachen (Denkmäler, Einfassungen, Grabschmuck usw.) gehen in das Eigentum der Stadt über und eine Verpflichtung zur Herausgabe der Gegenstände besteht nicht. Die Nutzungsrechte bestimmter Grabstätten können durch einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Troisdorf wiedererworben oder auf andere Personen übertragen werden.

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Nach dem 01.05.2026 wird die Stadt Troisdorf die obengenannten Grabstätten sowie alle Reihengräber, deren Ruhefristen bis zum 30.04.2026 ablaufen, abräumen. Soweit Unklarheiten über die etwaige Betroffenheit oder sonstige Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an friedhofsverwaltung@troisdorf.de oder an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Troisdorf wenden:

Frau Jenesl Tel.: 02241/900-721

Frau Land Tel.: 02241/900-725

Frau Kern Tel.: 02241/900-727

Frau Wember Tel.: 02241/900-724

Troisdorf, den 26.01.2026

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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