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Troisdorf
Donnerstag 15. Januar 2026
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Trois…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung über die Öffentliche Zustellung von Bescheiden erfolgte gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 08.01.2026 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetadresse https://www.troisdorf.de/Bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführtes Dokument ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort der Empfänger/-innen unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/-in oder Zustellbevollmächtigte/-n nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

Adressat/-in: Janina Beck

letzte bekannte Meldeanschrift: Ringstr. 70

Aktenzeichen und Datum des Dokumentes: 51.12.1-22322-La

Bezeichnung des Dokumentes: Schadensersatz vom 05.01.2026

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i.V.m. § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

Der/Die Adressat/Adressatin oder eine von ihm/ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, das Dokument im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 117 nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Das Dokument gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Kellmer

Sachgebietsleiter (51.12 Vormund-, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss)

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