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Dienstag 18. November 2025
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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt T…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Troisdorf durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 09. Oktober 2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Hinweisbekanntmachung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2

des Gesetzes

über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)

Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Troisdorf durch das Prüfungsamt

des Rhein-Sieg-Kreises

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Troisdorf durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises wurde vom Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 03.07.2025 fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln am 15.01.2021 genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 25.01.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung endet zum 31.12.2026.

Die o. g. Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde der Bezirksregierung Köln am 10. Juli 2025 angezeigt und am 28. Juli 2025 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 205. Jahrgang, Nr. 30, veröffentlicht.

Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 GkG NRW, in der zurzeit geltenden Fassung, weise ich auf diese Veröffentlichung hin.

Troisdorf, den 06. Oktober 2025

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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