StartLokalesStadt & PolitikÖffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Troisdorf anlässlich der Kommunalwahlen der Stadt Troisdorf erfolgte am 02. Oktober 2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Troisdorf am 28. September 2025

Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters festgestellt hat, wird dieses gemäß §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Nach § 46 c Absatz 2 Satz 5 KWahlG ist bei der Stichwahl der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhielt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Biber, Alexander (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 13.797 Stimmen die höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl

• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

• die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 02. November 2025, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem § 40 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Werden der Aufsichtsbehörde nach Ablauf der Frist des Satzes 1 in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, aufgrund derer diese eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c) für erforderlich hält, kann diese innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Troisdorf, den 01. Oktober 2025

Stadt Troisdorf

Die Wahlleiterin

gez. Tanja Gaspers

Erste Beigeordnete

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