Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 07. August 2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Zustellung
Nachfolgend aufgeführter Bescheid ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:
Herrn Peter SCHIMANOWSKI (zuletzt wohnhaft Hertzstr. 16, 53842 Troisdorf)
„Anhörung; Ordnungswidriges Abstellen eines für den Straßenverkehr nicht mehr zugelassenen PKW Opel Vetra mit den entsiegelten Kennzeichen SU-ET 272 auf öffentlicher Verkehrsfläche; Ankündigung der Verwertung des Kraftfahrzeuges; AA 22/2025“
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs. II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i. V. m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.
Der Betroffene oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer 215 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Troisdorf, den 31.07.2025
Stadt Troisdorf
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Zemla
Sachgebietsleiterin
Verkehrsüberwachung