Verdienstorden rechtzeitig beantragen
Die letzten Jahre stellten die Pflege unseres karnevalistischen Brauchtums auf eine harte Probe.
Die Frage, ob Veranstaltungen überhaupt stattfinden können und ob wir gewohnte karnevalistische Aktivitäten in dieser Zeit, die von Inflation, Energiekrise und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine geprägt ist, finanziell überhaupt noch bewältigen können, war für die meisten Verantwortlichen im karnevalistischen Ehrenamt sehr belastend.
Sich in der heutigen Zeit konsequent für den Erhalt karnevalistischen Brauchtums „ohne Wenn und Aber“ stark zu machen, bedingt starke Vorstände, Senatoren, Mitglieder, treue Freunde und Förderer, die sich mit ihrer großen Leidenschaft, ihrer Kreativität und ihrem Humor für den Erhalt unserer Jahrhunderte alten Tradition einsetzen.
Vereine, die das Engagement verdienter Mitglieder mit der Verleihung eines BDK- oder Regionalverbandsordens würdigen möchten, werden hiermit nochmals gebeten, folgende Antragsfristen zu beachten:
Anträge für Verdienstorden des Regionalverbandes Rhein-Sieg-Eifel und des Bund Deutscher Karnevals sind für die kommende Session (November bis einschl. Aschermittwoch) mit einer Vorlaufzeit von mindestens acht Wochen vor dem Tag der Verleihung bis zum 30. September einzureichen.
Orden, die außerhalb dieser Zeit verliehen werden sollen, müssen ebenfalls spätestens acht Wochen vor dem Tag der Verleihung beantragt werden.
Horst Meurer, Vizepräsident des Regionalverbands Rhein-Sieg-Eifel und Vorsitzender des BDK-Bezirks Troisdorf / Niederkassel