Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Troisdorf/Sankt Augustin (ots)
In der Nacht von Samstag (16. November) auf Sonntag (17. November) nahm die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis zwei Verkehrsunfälle auf, bei denen Alkohol im Spiel war.
Am Samstagabend verunfallte gegen 21:40 Uhr in Troisdorf-Eschmar ein 60 Jahre alter Mann aus Bonn. Er war mit seinem Kleinkraftrad auf der Rheinstraße in Fahrtrichtung der Straße “Im Kirchtal” unterwegs. Als der 60-Jährige nach links in die Bergheimer Straße abbiegen wollte, verlor er das Gleichgewicht und stürzte mit seiner Yamaha auf die Fahrbahn. Dabei zog sich der Zweiradfahrer leichte Verletzungen zu, so dass ein Rettungswagen ihn in ein Krankenhaus brachte. Dort entnahm ihm ein Arzt auch eine Blutprobe, da ein durch die Polizei durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von gut 1,1 Promille ergeben hatte.
An dem Kleinkraftrad entstand nach einer ersten Inaugenscheinnahme kein Sachschaden.
Der Bonner muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Ein weiterer alkoholisierter Verkehrsteilnehmer aus Eitorf verursachte gegen 00:45 Uhr am Sonntagmorgen in Sankt Augustin-Menden einen zweiten Verkehrsunfall.
Der 20 Jahre alte Mann fuhr über die Einsteinstraße in Fahrtrichtung Marie-Curie-Straße. In einer Linkskurve kam er dann nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen geparkten Mercedes-Benz. Durch die Wucht des Aufpralls wurden insgesamt vier geparkte Autos ineinandergeschoben. Drei der Fahrzeuge wurden dabei so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren. Der entstandene Sachschaden beläuft sich nach einer ersten Schätzung auf einen fünfstelligen Eurobetrag.
Der 20-Jährige zog sich bei dem Verkehrsunfall leichte Verletzungen zu. Ein Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von gut 1,2 Promille. Auch hier entnahm ein Arzt eine Blutprobe.
Den Eitorfer erwartet eine Verkehrsunfallanzeige wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses.
Beiden Unfallverursachern nahm die Polizei die Führerscheine weg und beschlagnahmte diese. Das Fahren fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge ist Beiden bis auf weiteres untersagt. (Uhl)
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