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Troisdorf
Montag 20. Mai 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Troisdorf hat in den Sitzungen vom 03.11.2021 und 13.01.2022 auf Grundlage des § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr.394) geändert worden ist, folgende Beschlüsse gefasst:

• Bebauungsplan Sp 204, Stadtteil Troisdorf-Spich, Bereich Felix-Krakamp-Str, Hauptstraße, Kochenholzstraße, Niederkasseler Straße,

(Mischnutzung im zentralen Stadtteilbereich – im beschleunigten Verfahren)

Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist mit dem vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes Sp 204, Stadtteil Troisdorf-Spich, Bereich Felix-Krakamp-Str, Hauptstraße, Kochenholzstraße, Niederkasseler Straße, einschließlich der Begründung einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf (mit allen vier Varianten) die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine Anhörung frühzeitig zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten.“

• Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtteilzentrum Spich

Hier: Vorentwurf zur öffentlichen Beteiligung

Geänderter Beschluss:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist mit dem vorgestellten Vorentwurf als Diskussionsgrundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Spich einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit durch eine Anhörung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Soweit erforderlich sind auch bei Bedarf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend zu unterrichten.“

(siehe auch nachstehenden Ãœbersichtsplan aus der DGK 5 des RSK: @Geobasis NRW 2021 – nicht maßstabsgerecht)

2934518 03
2934518 04

Die öffentliche Anhörung zur frühzeitigen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren Sp204 und dem Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadtteilzentrum Spich findet statt

am 15.05.2024 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Spich, Waldstraße 35, 53842 Troisdorf

Während der frühzeitigen Unterrichtung wird der Öffentlichkeit nach Darlegung der beabsichtigten Planungen, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Um besser planen zu können, freuen wir uns, wenn Sie sich zur Veranstaltung anmelden unter https://beteiligung.nrw.de/portal/troisdorf/beteiligung/themen.

Das Stadtplanungsamt informiert im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planaushang über den Bebauungsplanvorentwurf und den Stadtteilkonzeptvorentwurf vom 06.05.2024 bis 14.06.2024 einschließlich Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bis zum 14.06.2024 von jedermann schriftlich eingereicht oder beim Stadtplanungsamt, Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss, Gebäudeteil C, während der nachstehend genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift erklärt werden:
Montag, Dienstag u. Donnerstag 07:30-12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch u. Freitag 07:30-12:30 Uhr

Die ausgehängten Pläne und Texte können zu diesen Zeiten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Dort besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können auch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de gerichtet werden.

Begründungen, Pläne und Anlagen auf der städtischen Homepage

Die aushängenden Pläne und Texte sind ab dem 06.05.2024 auf der städtischen Internetseite https://www.troisdorf.de unter der Rubrik BAUEN & PLANEN Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung, unter dem Link https://www.troisdorf.de/de/bauen-planen/stadtplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/, einsehbar. Die Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes informieren gerne telefonisch (02241-900-626) und per E-Mail unter der Adresse bauleitplanung@troisdorf.de über die o.g. Bebauungsplanentwürfe.

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme

Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme wird empfohlen. Unter der Telefon-Nr. 02241-900-626 und unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@troisdorf.de können die Besuchszeiten vereinbart werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist auch auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Service Aktuell Bekanntmachungen bereitgestellt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Bestimmung oder des Flächennutzungsplanes nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Mit dieser Bekanntmachung werden diese Beschlüsse wirksam.

Die Bekanntmachung steht auch auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter https://www.troisdorf.de zum Download bereit.

Troisdorf, den 02.05.2024

Stadt Troisdorf

In Vertretung

gez. Tanja Gaspers

Erste Beigeordnete

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