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Troisdorf
Donnerstag 9. Mai 2024

Öffentliche Zustellung

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Öffentlichen Zustellung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 28. August 2023 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Zustellung

Nachfolgend aufgeführter Bescheid ist nicht zustellbar, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist, und wird daher öffentlich zugestellt:

*Herrn Andrii Stroich* (zuletzt wohnhaft *Hauptstraße 190, 53842 Troisdorf*)

„Ordnungsverfügung Androhung der Verwertung im Wege der Ersatzvornahme; AA 23/2023“

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß §§ 1 u. 10 Abs. II des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) i.V.m. § 4 Abs 1 Nr. 4 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 i. V. m. § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf vom 07.10.1999 in der aktuellen Fassung.

*Der Beschuldigte* oder eine von ihm bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Bescheid im Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, Zimmer *224* gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises einzusehen und in Empfang zu nehmen.

Der Bescheid gilt nach Ablauf von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als zugestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Troisdorf, den *22.08.2023*

Stadt Troisdorf

Der Bürgermeister

Im Auftrag

*gez. Marosvary*

*Sachgebietsleiter*

*Ordnung und Gewerbe

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